Es gibt natürlich noch weitere Erwägungen für das Verbot, aber diese wären in der Tat nicht mehr mit der "Erlaubnis" für Homosexualität gegenüberzustellen. Darunter fällt zum Beispiel das was du schon gesagt hattest... die Gefahr dass benachteiligte Kinder geboren werden. Dazu würde ich aber schon ansprechen und klären, für _wen_ das überhaupt eine Gefahr darstellen kann. Für das Kind selbst, für die Eltern oder für den Staat oder so? Ich bin mir nicht so sicher, ob das immer so klar ist, wenn jemand (der jetzt nicht gerade ein Richter am Verfassungsgericht ist) der Ansicht ist dass Inzest verboten gehört.
Für das Kind bleibt jedenfalls die Frage, ob es durch seine Behinderung eingeschränkt wird und ob es sich der Einschränkung gegenüber anderen Leuten bewusst ist. Und wenn ja ob es selbst mit dieser Einschränkung auch wirklich so unglücklich ist, wie derjenige der dem Kind mit dieser Erwägung das Recht zu Leben abspricht, glaubt dass es unglücklich sein müsste. Aber selbst dann gibt es keine Garantie dafür, dass nicht auch ein völlig gesundes Kind geboren werden könnte.
Für die Eltern steht die Frage im Raum, ob ihnen diese Gefahr nicht durchaus zugemutet werden kann. Aus meiner Sicht auf jeden Fall. Was anderes gänge in die Richtung, dass Eltern ja auf Ihre Kinder stolz sein wollen und dass es sich ihren Erwartungen entsprechend verhalten und etwickeln soll, was aber teilweise nicht mehr erreicht werden kann, wenn das Kind eine Behinderung hätte. Kinder? Nein, Sklaven.
Für den Staat könnte die "Gefahr" darin liegen, dass Kinder mit Behinderungen ja keine guten Soldaten sein können. Und keine guten Steuerzahler. Im Sinne einer florierenden Wirtschaft auch keine guten Konsumenten (höchstens vielleicht was Medikamente betrifft oder so). Ich behaupte nicht, dass hierin der Grund für das hier derzeit bei uns bestehende Inzestverbot zu suchen ist. Aber das Verbot hat ja durchaus seine Geschichte.
Zitat:Ich kenne ein nettes Geschwisterpaar, das eine inzestuöse Beziehung hatte. Hat auch keiner was dagegen, solange verhütet wird. Verhütung in einem solchen Falle zwangsweise zu verordnen geht aber auch nicht, dann müsste man das in anderen Fällen auch tun, was ethisch einfach nicht vertretbar wäre
Inzest ist derzeit bei Volljährigen auch dann unter Strafe gestellt, wenn verhütet wird...
Zitat:Inzest und Homosexualität aber mit einem Maß zu messen, geht m.E. nicht, das sind einfach grundverschiedene Dinge.
Ich sehe das nicht so grundverschieden. Beides sind sexuelle Ausrichtungen, sie treten nur gegenüber verschiedenen Leuten zu Tage. Um einen Vergleich zu ziehen... Atheismus und Hinduismus oder so sind auch beides Glaubensrichtungen, wo nur jeweils an etwas anderes geglaubt wird. Sie haben nur nicht immer (also abgesehen von denen, von denen ich oben geschrieben habe) die gleichen Auswirkungen. Soweit kann ich dem schon zustimmen.
Zitat:Thunderbird schrieb
Zitat:spell schrieb
das finde ich cool, ihr habt also auch nichts prinzipiell gegen pädophilie oder zoophilie z.b.?
Dem Kind wird wehgetan. (ev. "nur" in Form einer seelischen Störung im Bezug auf Sexualität)
Dem Tier wird wehgetan.
Was ist dagegen einzuwenden wenn nicht?
Dagegen ist ganz und gar nichts einzuwenden, aber wie tut man dem Kind weh durch bloße Gedanken, auch wenn sie so oft und in der Form auftreten, dass die (medizinische) Diagnose der Pädophilie zutreffend wäre?
Pädophil zu sein ist nicht strafbar, da Gedanken nicht betraft werden. Sexueller Missbrauch ist strafbar. Und ich sehe es auch so... was ist dagegen einzuwenden, wenn kein Missbrauch vorliegt? Eigentlich nichts.
Ich glaube spells Frage zielt hier darauf ab, dass die meisten Leute eben doch Vorbehalte gegenüber pädophilen Gedanken nur deswegen haben, weil einige der Leute die diese Gedanken haben, auch tatsächlich zum sexuellen Missbrauch übergehen.